Ausländische Lehramtsabschlüsse

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So funktioniert die Anerkennung ausländischer Lehramts­abschlüsse

Ich habe eine Lehrkräfteausbildung im Ausland abgeschlossen. Kann ich damit in Rheinland-Pfalz arbeiten?

Ja, wenn du eine abgeschlossene Lehrkräfteausbildung aus deinem Herkunftsland hast, kannst du in Rheinland-Pfalz als Lehrkraft arbeiten.

Damit du unbefristet im rheinland-pfälzischen Schuldienst arbeiten kannst, muss deine ausländische Ausbildung anerkannt werden. Die Anerkennung musst du beantragen. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen, wie z.B. 

  • Dein Abschluss muss von einer staatlichen Behörde ausgestellt worden sein.
  • Dein Abschluss muss dich berechtigen als Lehrkraft zu arbeiten und muss dem Berufsbild einer Lehrerin oder eines Lehrers in Rheinland-Pfalz entsprechen.
  • Deine Berufsausbildung muss mit der Ausbildung zur Lehrkraft in Rheinland-Pfalz vergleichbar sein. Unterscheidet sich deine Ausbildung von der in Rheinland-Pfalz, dann kannst du das durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung ausgleichen.

Alle Details und Unterschiede zwischen EU-Staaten und anderen Staaten findest du hier.

Wo und wie beantrage ich die Anerkennung?

Den Antrag musst du beim Ministerium für Bildung stellen. Dafür stehen dir zwei Möglichkeiten zur Auswahl: 

  1. Du kannst den Antrag schriftlich einreichen oder die Anerkennung online beantragen. Dem Antrag sind bestimmte Dokumente beizufügen, z. B. der Nachweis der Lehramtsqualifikation.
    Hier findest du das Antragsformular und Hinweise zu den Dokumenten, die du vorlegen musst.
  2. Du stellst den Antrag online über den Anerkennungs-Finder.

Welche Ergebnisse kann der Bescheid haben?

  • Ergebnis: Volle Anerkennung
    Deine Ausbildung für das entsprechende Lehramt wird als voll gleichwertig anerkannt, weil du alle Voraussetzungen erfüllst. Damit hast du beruflich die gleichen Rechte wie eine Person, die in Rheinland-Pfalz ihre Ausbildung zur Lehrkraft abgeschlossen hat – das gilt auch für die Vergütung.
  • Ergebnis: Anerkennung unter der Voraussetzung, dass eine Ausgleichsmaßnahme durchgeführt wird
    Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen deiner Ausbildung und der rheinland-pfälzischen Ausbildung für das entsprechende Lehramt. Deine Ausbildung ist damit nicht gleichwertig. Du hast aber die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen. Mit einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung kannst du die wesentlichen Unterschiede ausgleichen. Danach hast du eine volle Anerkennung und kannst als Lehrerin oder Lehrer in Rheinland-Pfalz unbefristet arbeiten
  • Ergebnis: Ablehnung der Anerkennung
    Deine Ausbildung unterscheidet sich so erheblich von der rheinland-pfälzischen Ausbildung für das entsprechende Lehramt, dass die wesentlichen Unterschiede nicht mit einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung behoben werden können. Du erhältst eine Ablehnung der Anerkennung.

Wie geht es nach dem Bescheid weiter?

Du hast eine Anerkennung unter der Voraussetzung erhalten, dass du erfolgreich eine Ausgleichsmaßnahme absolvierst? Dann hast du die Wahl zwischen einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der aus einem schulpraktischen Teil und ggf. aus einem wissenschaftlichen Teil (sog. Ergänzungsstudium) besteht, und einer Eignungsprüfung. Was du während der Ausgleichsmaßnahme machen musst, wird im Bescheid erläutert. Du kannst dich zu beiden Möglichkeiten beraten lassen. Deine Ansprechpartnerin oder dein Ansprechpartner wird im Bescheid angegeben.

Du hast eine Ablehnung der Anerkennung erhalten? Auch ohne Anerkennung deiner Lehramtsqualifikation gibt es Möglichkeiten an rheinland-pfälzischen Schulen zu arbeiten. Zum Beispiel kannst du im Herkunftssprachenunterricht eingesetzt werden oder eine Tätigkeit im Ganztagsunterricht aufnehmen. 

Informationen zum Herkunftssprachenunterricht findest du hier.

Deine Bewerbung kannst du direkt an die Ansprechpersonen des Schulaufsichtsbezirks senden, in dem du unterrichten möchtest. 

Für eine Tätigkeit im Bereich der Ganztagsschule wendest du dich direkt an die Schule, an der du arbeiten möchtest. Informationen dazu, welche Ganztagsschulen es in deiner Nähe gibt, findest du hier.

Werde ich in dieser Zeit finanziell unterstützt?

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Kosten des Anerkennungsverfahrens (Gebühr für die Antragsbearbeitung, Übersetzungen, Beglaubigungen) und für die Kosten der Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung) erhalten. Folge dem Link und du findest Informationen zu diesen Möglichkeiten.

Während des schulpraktischen Teils des Anpassungslehrgangs erhältst du eine Vergütung in Höhe der Anwärterbezüge, das sind aktuell mindestens 1713,13 Euro (brutto).

Kann ich mich auch individuell beraten lassen?

Ja, klar! Schreib uns gern eine kurze Mail an lehrer-in-rlp(at)bm.rlp.de

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Das Leben ist bunt, vielfältig und spannend! Und so sind auch unsere Schulen und die Menschen, die Schule machen. Wir haben die Menschen vor Ort gefragt, warum sie sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entschieden haben. Das sind ihre Antworten.